Jugendschutz

Jugendliche, die 15 Jahre alt (oder jünger) sind, dürfen einen ab 16 freigegebenen Film nicht besuchen, selbst dann nicht, wenn beide Elternteile anwesend sind. Auch nicht mit einer Einverständniserklärung der Eltern dürfen sie im Kino den Film sehen. Dasselbe versteht sich auch für 17-jährige (oder jünger) bei Filmen ab 18 als auch für 11-jährige (oder jünger) bei Filmen ab 12. Es existiert nur eine Sonderregelung: Kindern ab 6 Jahren ist es erlaubt, Filme mit der Einstufung "FSK ab 12" zu konsumieren, sofern ein Elternteil (keine autorisierte Person, sondern Mutter oder Vater) zugegen ist.

Altersgruppen und Aufenthalt in der Öffentlichkeit - hier: im Kino

0 - unter 6 Jahre
Kinobesucher im Alter von bis zu 6 Jahren müssen grundsätzlich und zu jeder Uhrzeit von einer erziehungsberechtigten* Person zur Vorführung begleitet werden.

6 - 13 Jahre
Besucher zwischen 6 und 13 Jahren dürfen sich bis 20 Uhr selbstständig im Kino aufhalten. Die Anwesenheit bei später endenden Vorstellungen ist nur in Begleitung eines erwachsenen Erziehungsberechtigten* zulässig.

14 - 15 Jahre
Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren ist ein eigenverantwortlicher Kinoaufenthalt bis 22 Uhr gestattet. Für längere Vorführungen ist die Begleitung einer erziehungsberechtigten* Person unabdingbar.

16 - 17 Jahre
16- und 17-jährige Filmfreunde dürfen bis 24 Uhr im Kino verweilen. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten* entfällt auch dieses zeitliche Limit.

*i. d. R. die Eltern (Mutter oder Vater) oder eine von diesen schriftlich autorisierte Person im Alter von mindestens 18 Jahren (volljährig)